Ratgeber · Aktualisiert am 11.09.2026

NIV-Kontrolle beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft

Der Sicherheitsnachweis gehört ebenso zu den Unterlagen einer Liegenschaft wie der Energieausweis. Bei einem Eigentumsübergang muss er der neuen Eigentümerschaft übergeben werden, und eine Kontrolle wird oft verlangt, wenn die Frist nahe ist.

Für die verkaufende Partei

Stellen Sie den letzten Sicherheitsnachweis und das Mess- und Prüfprotokoll zusammen. Sind sie nicht auffindbar oder veraltet, vermeidet eine Kontrolle vor dem Verkauf Verhandlungen über unbekannte Mängel und schafft Vertrauen bei der Käuferschaft. Die Kosten, ab CHF 448 für ein Haus, sind im Verhältnis zur Transaktion gering.

Für die kaufende Partei

Verlangen Sie den Sicherheitsnachweis vor der Unterzeichnung. Eine alte Installation ohne aktuellen Nachweis kann teure Mängel verbergen (fehlender Fehlerstromschutzschalter, veraltete Verteilung, ungenügende Erdung). Sie können vor der Unterzeichnung auf eigene Kosten eine Kontrolle durchführen lassen.

Wann wird die Kontrolle verlangt?

Ist die Kontrollperiode abgelaufen oder steht sie kurz bevor, verlangt die Netzbetreiberin kurz nach dem Eigentumsübergang einen Sicherheitsnachweis von der neuen Eigentümerschaft. Erkundigen Sie sich vor dem Verkauf bei der Netzbetreiberin oder der Notarin bzw. dem Notar.

Nach dem Kauf entdeckte Mängel

Elektrische Mängel fallen unter die Gewährleistung für Sachmängel, die in Kaufverträgen oft ausgeschlossen wird. Eine Kontrolle vor der Unterzeichnung bleibt die einzige zuverlässige Möglichkeit zu wissen, was man kauft.

Renovation nach dem Kauf

Planen Sie elektrische Arbeiten, lassen Sie diese von einem Elektroinstallateur mit Installationsbewilligung ausführen: Er erstellt die Schlusskontrolle und die Installationsanzeige, womit eine neue Kontrollperiode beginnt.

Häufige Fragen

Verlangt die Notarin bzw. der Notar den NIV-Nachweis?

Das ist keine gesetzliche Verkaufsvoraussetzung, doch viele Notarinnen, Notare und Käufer verlangen ihn, und die Netzbetreiberin kann nach dem Übergang eine Kontrolle einfordern.

Wer bezahlt die Kontrolle bei einem Verkauf?

Wer sie in Auftrag gibt: die verkaufende Partei, wenn sie den Verkauf absichern will, die kaufende Partei, wenn sie vor der Unterzeichnung prüfen will. Nichts spricht dagegen, dies im Vertrag zu regeln.

Kann eine kürzlich durchgeführte Kontrolle weiterverwendet werden?

Ja, der Sicherheitsnachweis bleibt für die gesamte Kontrollperiode gültig, unabhängig von der Eigentümerschaft.

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