Ratgeber · Aktualisiert am 11.09.2026
Kontrollanzeige der NIV erhalten: was tun?
Die Netzbetreiberin (VNB) schreibt Ihnen: Ihre elektrische Installation erreicht die Frist ihrer periodischen Kontrolle. Dieses Schreiben ist keine Sanktion, sondern eine in der Verordnung vorgesehene Erinnerung (Art. 36 NIV). Es setzt eine Frist zur Einreichung eines Sicherheitsnachweises, der von einer unabhängigen Kontrollstelle erstellt wird.
1. Das Schreiben lesen: Drei Angaben zählen
Die Frist für die Einreichung des Nachweises, die Referenznummer der Netzbetreiberin (auf dem Nachweis zu vermerken) und die genaue Adresse der betroffenen Installation. Ein Mehrfamilienhaus kann eine Anzeige für die gemeinschaftlichen Bereiche und eine weitere für jede Wohnung erhalten.
2. Eine unabhängige Kontrollstelle beauftragen
Die periodische Kontrolle darf nicht vom Installateur durchgeführt werden, der Ihre Anlage unterhält: Sie muss von einer unabhängigen, vom ESTI zugelassenen Kontrollstelle vorgenommen werden. Auf OIBT pro wird der Preis vor jeder Verpflichtung angezeigt, und Sie wählen den Termin selbst; der Sicherheitsberater, der zu Ihnen kommt, arbeitet für eine zugelassene Kontrollstelle.
3. Den Termin vorbereiten
Sorgen Sie für Zugang zur Verteilung und zu allen Räumen, einschliesslich Keller, Garage und Dachboden. Der Kontrolleur misst (Isolation, Durchgängigkeit, Fehlerstromschutzschalter), führt eine Sichtprüfung durch und hält die Ergebnisse in einem Mess- und Prüfprotokoll fest. Rechnen Sie bei einem Einfamilienhaus mit ein bis zwei Stunden.
4. Allfällige Mängel beheben
Ohne Mängel wird der Sicherheitsnachweis sofort ausgestellt. Bei Mängeln erhalten Sie eine bezifferte Liste mit einer Frist zur Behebung; ein zugelassener Elektroinstallateur behebt die Mängel, anschliessend bestätigt der Kontrolleur die Korrekturen. Sie können Ihren Installateur frei wählen oder einen Partner der Plattform beauftragen.
5. Den Nachweis an die Netzbetreiberin übermitteln
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) und das Mess- und Prüfprotokoll werden der Netzbetreiberin zusammen mit ihrer Referenznummer übermittelt. Auf OIBT pro stehen die Dokumente in Ihrem Kundenbereich zur Verfügung, sobald der Kontrolleur sie hochgeladen hat, und werden bis zur nächsten Kontrolle aufbewahrt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich nicht auf die Anzeige reagiere?
Die Netzbetreiberin sendet eine Mahnung. Liegt danach immer noch kein Nachweis vor, wird das Dossier an das ESTI weitergeleitet, das die Kontrolle auf Kosten der Eigentümerin oder des Eigentümers durchführen lassen und eigene Gebühren in Rechnung stellen kann.
Trägt die Mieterschaft die Kosten der Kontrolle?
Nein. Die periodische Kontrolle obliegt der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Installation (Art. 5 NIV). Die Mieterschaft muss lediglich Zugang zu den Räumen gewähren.
Was kostet eine Kontrolle nach einer Anzeige?
Der Preis richtet sich nach Objektart und -grösse, nicht nach dem Zeitaufwand: ab CHF 448 für ein Einfamilienhaus und ab CHF 285 für eine Wohnung, inkl. MwSt., ohne versteckte Kosten.
Meinen Preis in 30 Sekunden erhalten