Ratgeber · Aktualisiert am 11.09.2026
NIV-Kontrolle einer Photovoltaikanlage
Eine ans Netz angeschlossene Photovoltaikanlage ist eine vollwertige elektrische Installation. Sie wird zunächst vom Installateur einer Schlusskontrolle und anschliessend von einer unabhängigen Kontrollstelle einer Abnahmekontrolle unterzogen, bevor die Netzbetreiberin die Einspeisung endgültig freigibt.
Schlusskontrolle und Abnahmekontrolle
Der Installateur erstellt die Schlusskontrolle und das Mess- und Prüfprotokoll für seine eigene Installation. Die Abnahmekontrolle wird von einer unabhängigen Kontrollstelle durchgeführt: Sie prüft den Gleichstromteil (Stränge, Trennschalter, Schutzeinrichtungen), den Wechselrichter, den Anschluss an die Verteilung und die Erdung.
Was der Kontrolleur misst
Leerlaufspannung und Kurzschlussstrom jedes Strangs, Isolationswiderstand auf der Gleichstromseite, Durchgängigkeit der Potentialausgleichsverbindungen, Funktion der Schutzeinrichtungen und der Netzentkopplung des Wechselrichters, Kennzeichnungen und Beschriftungen.
Beizubringende Unterlagen
Von der Netzbetreiberin genehmigte Installationsanzeige, Anlageschema, technische Datenblätter der Module und des Wechselrichters, Mess- und Prüfprotokoll des Installateurs. Der aus der Abnahmekontrolle hervorgehende Sicherheitsnachweis wird der Netzbetreiberin übermittelt; Pronovo kann ihn für die Einmalvergütung verlangen.
Bestehende Anlagen
Eine PV-Anlage folgt danach der Kontrollperiodizität des Gebäudes, in dem sie sich befindet. Bei der periodischen Kontrolle eines entsprechend ausgestatteten Hauses wird der Solarteil gleichzeitig kontrolliert; die Pauschale berücksichtigt die installierte Leistung.
Batterien und Ladestationen
Batteriespeicher und Ladestationen werden zusammen mit der Installation kontrolliert. OIBT pro bietet eigene Pauschalen an, ab CHF 402 für eine Batterie und ab CHF 376 für eine Ladestation.
Häufige Fragen
Ist die Abnahmekontrolle für eine kleine Anlage obligatorisch?
Die Netzbetreiberin verlangt für jede angeschlossene Anlage einen Sicherheitsnachweis; die Kontrolle durch eine unabhängige Kontrollstelle wird für Energieerzeugungsanlagen verlangt. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Netzbetreiberin auf der Installationsanzeige.
Kann der Installateur die Abnahmekontrolle selbst durchführen?
Nein: Die Abnahmekontrolle muss unabhängig von dem Unternehmen sein, das die Installation ausgeführt hat.
Wie lange dauert die Kontrolle?
Ein bis zwei Stunden für eine Wohnbauanlage mit 10 kVA, je nach Anzahl Stränge und Zugänglichkeit des Dachs.
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