NIV erklärt

Die NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung, SR 734.27) legt die Sicherheitsregeln für elektrische Installationen in der Schweiz fest. Sie verpflichtet den Eigentümer, seine Installationen periodisch durch ein unabhängiges Organ kontrollieren zu lassen und dem Netzbetreiber einen Sicherheitsnachweis einzureichen.

Wer ist verantwortlich?

Der Eigentümer der Installation (Art. 5 NIV). Der Netzbetreiber fordert sechs Monate vor Ablauf zur Kontrolle auf; bleibt der Nachweis aus, mahnt er und übergibt das Dossier dem ESTI, das die Kontrolle auf Kosten des Eigentümers anordnen kann.

Die Kontrollarten

Schlusskontrolle (durch den Installateur nach den Arbeiten), Abnahmekontrolle (durch ein unabhängiges Organ bei grösseren oder Solaranlagen), periodische Kontrolle (bei Ablauf) und Stichprobenkontrolle (auf Initiative des Netzbetreibers oder des ESTI).

Der Ablauf

Der Sicherheitsberater prüft die Installationen visuell, misst (Durchgängigkeit, Isolation, Fehlerschleife, Fehlerstromschutzschalter), hält die Ergebnisse im Messprotokoll fest und erstellt den Sicherheitsnachweis. Mängel werden mit Behebungsfrist aufgelistet.

Und danach?

Ohne Mängel geht der Sicherheitsnachweis an den Netzbetreiber und die Installation ist für die nächste Periode in Ordnung. Bei Mängeln behebt ein Installateur, der Kontrolleur prüft, dann wird der Nachweis übermittelt.

Kontrollperioden (Anhang NIV)

  • 20 Jahre: Wohnungen, Häuser, Wohnbauten
  • 10 Jahre: Büros, Läden, Restaurants, Hotels, Schulen, Werkstätten
  • 5 Jahre: Industrie, Landwirtschaftsbetriebe, medizinische Räume, Feuchträume
  • 1 Jahr: Baustellen, Märkte, provisorische Installationen

Häufige Fragen

Was ist eine periodische NIV-Kontrolle?

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet den Eigentümer, seine elektrischen Installationen regelmässig kontrollieren zu lassen (20 Jahre bei Wohnbauten, 10 oder 5 Jahre bei Gewerberäumen). Der Netzbetreiber schickt eine Aufforderung; Sie beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan, das den Sicherheitsnachweis erstellt.

Wer darf kontrollieren?

Nur ein unabhängiges Kontrollorgan oder ein vom ESTI bewilligter Sicherheitsberater. Alle Kontrolleure von OIBT pro sind bewilligt.

Ist der angezeigte Preis definitiv?

Ja, für das beschriebene Objekt. Weicht das Objekt vor Ort deutlich ab (zusätzliche Zähler oder Wohnungen, nicht gemeldete Nebengebäude), informiert Sie der Kontrolleur, bevor er weitermacht.

Was passiert bei Mängeln?

Sie erhalten einen Mängelbericht mit Behebungsfrist. Ein Installateur (Ihrer oder ein OIBT-Pro-Partner) behebt die Mängel, der Kontrolleur prüft die Behebung und übermittelt den Sicherheitsnachweis an den Netzbetreiber.

Was muss ich für die Kontrolle vorbereiten?

Zugang zu allen Räumen, zur Verteilung und zu den Zählern, Schemas falls vorhanden, und die Aufforderung des Netzbetreibers.

Ist die Kontrolle in der ganzen Schweiz möglich?

Wir decken heute die Westschweiz ab und bauen das Netz in der Deutschschweiz und im Tessin aus. Erscheint kein Termin für Ihre Region, hinterlassen Sie Ihre Anfrage: Wir melden uns.

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