Partnerschaftsbedingungen Installateure
1. Gegenstand. OIBT pro vermittelt Partner-Elektroinstallateure («der Partner») an Eigentümer, deren Anlage bei einer NIV-Kontrolle Mängel aufweist. Der Partner erhält Mängelbericht, Fotos, Kundenkontakt und die Frist des Netzbetreibers. 2. Anforderungen. Der Partner besitzt eine allgemeine Installationsbewilligung des ESTI, eine Betriebshaftpflichtversicherung und arbeitet nach NIN. Er stellt seine Arbeiten direkt dem Kunden in Rechnung, in eigener Verantwortung. 3. Vermittlungsgebühr. Pro angenommenem Auftrag schuldet der Partner OIBT pro CHF 60 exkl. MWST (Villa, Wohnung, PV-Anlage, Ladestation) oder CHF 150 exkl. MWST (Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft). Abgelehnte oder nicht zugeteilte Aufträge sind kostenlos. 4. Abo Plus (optional). CHF 120 exkl. MWST pro Monat: Vorrang bei der Zuteilung in der Zone des Partners und Hervorhebung bei den Kunden. Kündbar auf Monatsende. 5. Abrechnung. Monatliche Abrechnung, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen wird die Zuteilung neuer Aufträge ausgesetzt. 6. Qualität. Kunden und Kontrolleure bewerten den Partner. Ein Durchschnitt unter 3,5 von 5 bei mindestens 5 Bewertungen oder ein schwerer Verstoss (Sicherheit, missbräuchliche Rechnungsstellung) kann zur Suspendierung führen. 7. Daten. Kundendaten dürfen nur für den betreffenden Auftrag verwendet werden, gemäss DSG. 8. Dauer. Unbefristete Partnerschaft, von jeder Partei mit 30 Tagen Frist auf Monatsende kündbar. Schweizer Recht, Gerichtsstand Lausanne.